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Vertragsgrundlage

Die vom Unternehmen gelieferten Waren und Dienstleistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“), welche die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien regeln, es sei denn, es werden zusätzliche Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung des Unternehmens genannt. Ein Auftrag gilt vom Unternehmen erst dann als angenommen (und dementsprechend liegt erst dann ein Vertrag vor), wenn er vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurde. Kein vom Unternehmen angenommener Auftrag kann vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens und unter der Bedingung storniert oder aufgeschoben werden, dass der Kunde das Unternehmen in vollem Umfang für Kosten, Gebühren und Auslagen, die dem Unternehmen in Folge der Stornierung entstehen, schadlos hält (und es erfolgen demgemäß weder Retouren noch Rückerstattungen). Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Genauigkeit seiner in der Bestellung angegebenen Daten, die vom Unternehmen für die Durchführung des Auftrags benötigt werden. Die in Katalogen, Broschüren und ähnlichen Werbematerialien des Unternehmens enthaltenen Informationen sind unverbindlich; das Unternehmen behält sich das Recht vor, die technischen Spezifikationen zu bestimmen, die für die Ausführung des Kundenauftrags erforderlich sind, sowie sämtliche Änderungen durchzuführen, welche die Qualität oder Leistung der Waren nicht im Wesentlichen beeinträchtigen.

 

Preis und Vergütung

Wird in der Auftragsbestätigung des Unternehmens nichts anderes angegeben, verstehen sich die Preise Exworks (Incoterms 2000), und es werden dem Kunden zusätzlich Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen für die Lieferung berechnet. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer, die der Kunde zu zahlen hat. Das Unternehmen behält sich das Recht auf Erhöhung der in der Auftragsbestätigung genannten Preise vor, die infolge höherer Material-, Ersatzteil- oder Arbeitskosten entstehen können. Falls in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind die Rechnungen des Unternehmens zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse in Euro. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche oder einen Teil dieser Ansprüche gegen die Zahlungsansprüche des Unternehmens, seines Mutterunternehmens, angeschlossener Unternehmen, Tochtergesellschaften oder anderer Einheiten für getrennte Transaktionen aufzurechnen. Der Kunde oder sein Vertreter, der die Abholung der Waren von den Betriebsstätten des Unternehmens organisiert und sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausführen lässt, hat dem Unternehmen gemäß der geltenden Umsatzsteuerregelung innerhalb einer Dreimonatsfrist ab Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung eine gültige Ausfuhrbescheinigung vorzulegen. Erfolgt die Lieferung der Waren mit einem ins Ausland gehenden Schiff oder Flugzeug, hat der Kunde dem Unternehmen eine vom Kunden oder in seinem Auftrag ordnungsgemäß unterschriebene Bescheinigung vorzulegen, die den Warentransport an Bord des Schiffes oder des Flugzeugs bestätigt. Versäumt es der Kunde, die besagte Ausfuhrbescheinigung rechtzeitig vorzulegen, ist das Unternehmen berechtigt, die nachfolgend fällig werdende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und einzuziehen.

 

Lieferung

Das Unternehmen ist nach besten Kräften bemüht, vertraglich vereinbarte oder vom Unternehmen geschätzte Liefertermine einzuhalten, die Termine und Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Auf jeden Fall ist das Unternehmen berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern, wenn die Lieferfrist aufgrund einer Handlung, Unterlassung oder Verzögerung seitens des Kunden nicht eingehalten werden kann.

 

Höhere Gewalt

Das Unternehmen haftet nicht für Produktions- oder Lieferverzögerungen, die auf ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht kontrollierbares Ereignis zurückzuführen sind („Höhere Gewalt“). Dies umfasst unter anderem die Nichtlieferung des Zulieferers von Teilen, Dienstleistungen, Handbüchern oder anderen Informationen, die für die Leistungserfüllung durch das Unternehmen erforderlich wären, staatliche Rechtshandlungen, die die Fähigkeit zur Vertragserfüllung einschränken würden (einschließlich der Weigerung zur Erteilung oder die Aufhebung einer Ausfuhrlizenz), Feuer, Erdbeben, Überschwemmung oder andere Akte höherer Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Aufstände, zivile Unruhen, Terroranschläge oder Kriegshandlungen (oder das unmittelbare Drohen derselben und materieller Mangel oder Mangel an Ersatzteilen). Dauert ein Akt höherer Gewalt länger als einen Monat an, sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Auftrags berechtigt, und der Kunde vergütet dem Unternehmen die vor der Kündigung bereits erfüllten Leistungen und erstattet alle dem Unternehmen entstandenen Aufwendungen als Folge einer diesbezüglichen Kündigung. Kommt es durch höhere Gewalt oder durch den Kunden zu einem Lieferungs- oder Leistungsverzug, ist der Termin für die Lieferung oder Leistung um den Verzugszeitraum oder wie einvernehmlich vereinbart zu verlängern. Im Falle der Nichtlieferung, Lieferverzögerung oder Nichtlieferung aus anderen Gründen durch das Unternehmen, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, seine Bestellung schriftlich zu stornieren.

 

Risiko und Eigentumsvorbehalt

Das Schadens- oder Verlustrisiko hinsichtlich der Waren geht bei Lieferung auf den Kunden über. Die vom Unternehmen gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises – entweder in bar oder durch Verrechnung – Eigentum des Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen dazu berechtigt, die Waren oder einen Teil der Waren abzuholen und sich zu diesem Zweck auf das Betriebsgelände des Kunden zu begeben und, falls erforderlich, die Waren von anderen Waren oder Anlagen zu trennen. Gewährleistung Soweit nicht anders in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, gewährleistet das Unternehmen, dass durch das Unternehmen oder durch mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen gefertigte Produkte im Wesentlichen mit den relevanten Spezifikationen oder Zeichnungen des Unternehmens übereinstimmen. Diese Gewährleistung gilt für 12 Monate vom Datum der Auslieferung soweit nichts anderes bestimmt ist. Defekte Produkte, die frei an das Unternehmen zurückgesandt werden, werden durch das Unternehmen nach Wahl des Unternehmens ersetzt oder repariert und zurückgesandt, wobei die Kosten für den günstig möglichsten Transport vom Unternehmen getragen werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Produkte werden nicht zurückgenommen, wenn nicht vorher eine entsprechende Vorgangsnummer vom Unternehmen ausgestellt worden ist.

 

Diese Gewährleistung des Unternehmens ist wie folgt eingeschränkt

(i) Das Unternehmen ist nicht haftbar für Produktmängel aufgrund von/ vom Kunden bereitgestellten Zeichnungen, Designs oder Spezifikationen. (ii) Das Unternehmen ist nicht haftbar für Mängel aufgrund von normaler Abnutzung, Verschmutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit, inkorrekter Bewegung oder Installierung, Vernachlässigung, Nichtbefolgung von Anweisungen des Unternehmens (ob schriftlich oder mündlich), Nutzung in Umweltbedingungen außerhalb der sicheren Benutzungsextreme, Missbrauch oder Änderung oder Reparatur ohne die Zustimmung des Unternehmens. (iii) Das Unternehmen ist nicht haftbar wenn die Produkte nicht mit Spezifikationen, Illustrationen, Beschreibungen oder anderen Angaben in der Unternehmensliteratur übereinstimmen weil der Kunde diese kombiniert hat oder benutzt in Verbindung mit unvereinbaren Gegenständen oder Begleitprodukten welche mit den Produkten verbunden werden können.

Das Unternehmen behält sich vor, übliche Entgelte zu verlangen, wenn eine Überprüfung ergibt, dass die Produkte nicht im Sinne dieser Gewährleistung defekt sind. Für reparierte oder ersetzte Produkte wird die Gewährleistung übernommen für den kürzeren Zeitraum von entweder dem Rest der Gewährleistungsfrist oder für 90 Tage seit Auslieferung. Zusätzliche Gewährleistungsbestimmungen können für einzelne Produkte gelten.

Das Unternehmen gewährleistet nicht oder sichert nicht zu, dass die Produkte nicht in ihrer Funktion eingeschränkt oder umgangen werden können; dass die Produkte Körperverletzungen oder Sachschaden verhindern; dass die Produkte in allen Fällen angemessene Warnung oder Schutz bieten.

 

Haftung

Die Parteien haften in keinem Fall für (a) indirekte, beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden; (b) Verlust infolge einer Betriebsunterbrechung; (c) entgangene Gewinne; (d) entgangene Einnahmen; (e) Geschäftswertverlust; (f) nicht realisierte Einsparungen oder (g) Datenverlust. Keine Partei haftet für Verluste oder Schäden, wenn diese Haftung infolge ihrer Kenntnis (gleich ob tatsächlich vorhanden oder anderweitig verfügbar) der Möglichkeit derartiger Verluste oder Schäden entsteht.
Die maximale Haftung gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt in jedem Fall auf den aus der jeweiligen Bestellung hervorgehenden Verkaufspreis beschränkt. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen für Schäden gelten unabhängig davon, wie der Verlust oder Schaden verursacht wird, und unabhängig von allen Haftungstheorien, gleichgültig, ob diese auf dem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder anderen Elementen basieren. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Unternehmens gelten im gesetzlich zulässigen Umfang.

 

Rechte an geistigem Eigentum

Das Unternehmen bleibt Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum, der Entwicklung und Fertigung von Waren, die vom Unternehmen geliefert werden, und keines dieser Rechte geht in das Eigentum des Kunden über.
Für die vom Unternehmen gelieferte Software wird eine Lizenz zur Nutzung erteilt, und die Software wird nicht veräußert. Die Lizenz wird nicht ausschließlich gewährt und beschränkt sich auf Geräte und/oder einen/mehrere Standort(e), die in der Bestellung angegeben sind, für die dieses Dokument entweder als Angebot oder Auftragsbestätigung dient. Eine anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Das Unternehmen behält sich (oder, falls zutreffend, seine Zulieferer) alle Rechtstitel und geistigen Eigentumsrechte an der vertragsgemäß gelieferten Software vor, die vertrauliche und urheberrechtliche Daten enthält; diese Eigentumsrechte betreffen ohne Einschränkung sämtliche Rechte an Patenten, geistigem Eigentum, Marken und Betriebsgeheimnissen. Der Kunde darf die Software nicht verkaufen, übertragen, für sie eine Unterlizenz erteilen, sie dekompilieren oder disassemblieren oder sie weiterverbreiten. Es ist dem Kunden außerdem untersagt, die Software zu kopieren, sie an Dritte weiterzugeben, sie vorzuführen oder sie auf andere Weise öffentlich zugänglich zu machen (es sei denn, es liegt eine entsprechende schriftliche Genehmigung des Unternehmens vor).

 

Schadloshaltung bei Verstoß gegen Rechte an geistigem Eigentum

Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, den Kunden gegen alle Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren zu verteidigen und schadlos zu halten, die auf der Behauptung basieren, dass ein von dem Unternehmen hergestelltes und vertragsgemäß geliefertes Produkt ein Patentrecht, Urheberrecht oder eine Marke einer dritten Partei verletzt, sowie alle Kosten und Schadenersatzleistungen zu übernehmen, die der dritten Partei letztendlich zugebilligt wurden, vorausgesetzt, dass: das Unternehmen unverzüglich in schriftlicher Form über einen derartigen Anspruch unterrichtet wird; dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung etwaiger Ansprüche überlassen wird, indem es einen Rechtsbeistand seiner Wahl bestellt; und der Kunde dem Unternehmen alle sachdienlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellt. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Beilegung eines Streits oder einen Vergleich, denen das Unternehmen zuvor nicht schriftlich zugestimmt hat. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Verteidigung von Ansprüchen, die: (a) sich aufgrund von Produkten ergeben, die nicht im Katalog des Unternehmens aufgeführt sind oder sich aufgrund von Produkten ergeben, die infolge der Anweisung, des Designs oder der Spezifikation des Unternehmens gefertigt wurden; (b) sich aus Produkten ergeben, die vom Unternehmen unter Einsatz von Verfahren entwickelt wurden, die der Kunden spezifiziert hat; (c) sich aus einer Kombination von Produkten mit anderen Elementen ergeben, wenn eine solche Rechtsverletzung ohne die Verwendung dieser Kombination hätte vermieden werden können; oder (d) sich aufgrund von Produkten ergeben, die modifiziert wurden, wenn eine solche Rechtsverletzung durch ein unmodifiziertes Produkt hätte vermieden werden können. Der Kunde hingegen verpflichtet sich zur Entschädigung und Schadloshaltung des Unternehmens gegen Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren jeglicher Form, die in den Klauseln (a) – (d) der vorherigen Bestimmung beschriebenen Ausschlüssen geltend gemacht werden. Wenn ein solcher Anspruch geltend gemacht wurde oder das Unternehmen der Ansicht ist, dass ein solcher Anspruch zukünftig geltend gemacht wird, oder ein zuständiges Gericht ein Urteil beschließt, gegen das keine Beschwerde eingelegt werden kann, ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen jederzeit dazu berechtigt: (a) für den Kunden das Recht zu erwerben, das Produkt weiterhin benutzen zu können; (b) das Produkt auszutauschen oder es zu modifizieren; oder (c) die Rückgabe des Produkts zu akzeptieren und den Kaufpreis zurückzuerstatten, und zwar abzüglich zwanzig Prozent (20 %) auf der Basis der linearen Abschreibung ab dem Lieferdatum. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, beiläufig entstandene, konkrete Schäden oder Bußzahlungen. Die vorstehenden Bestimmungen regeln abschließend alle Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit den Haftungsansprüchen und mit dem ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden gegen alle tatsächlichen oder behaupteten Verletzungen der Rechte Dritter. Diese Klausel ersetzt alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen hinsichtlich einer Rechtsverletzung.

 

Kündigung

Wenn der Kunde eine freiwillige Abmachung mit seinen Gläubigern schließt, einem Konkurseinleitungsbeschluss untersteht oder Konkurs anmeldet oder Gegenstand des Beschlusses über eine Liquidierung (sofern dies nicht einem Unternehmenszusammenschluss oder einer Umstrukturierung dient) ist oder ein Hypothekengläubiger oder Zwangsverwalter für die Vermögens- oder Sachanlagen des Kunden eingesetzt wird oder Umstände eintreten, die ähnliche Maßnahmen aufgrund der Verschuldung bedingen, oder der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht, ist das Unternehmen befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Kunden gegenüber jegliche Haftung auszuschließen.

 

Export

Der Kunde hat alle gesetzlich vorgesehenen Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und alle übrigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder zu beachten und muss alle für den Export erforderlichen Lizenzen in Verbindung mit einem Export an Endabnehmer oder einem Wiederexport, einer Übertragung und Nutzung sämtlicher Produkte, Technologien und Software erwerben, die von dem Unternehmen gekauft, lizenziert und erhalten wurden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Unternehmen und der Kunde vereinbaren ausdrücklich, dass die Errichtung, Auslegung und Erfüllung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlicher hierunter fallenden Geschäftstätigkeiten deutschem Recht unterliegen. Die Gerichte von Hamburg sind für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig, die nicht von den Parteien selbst beigelegt werden.

 

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen (einschließlich der vorstehend genannten) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunde und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Abreden, ob in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegend. Sie können nur durch eine beiderseitige schriftliche Zustimmung geändert werden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Unternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, seine vertraglichen Rechte oder Pflichten an Dritte zu übertragen. Vertragsbestimmungen, die nach der Kündigung oder der Stornierung oder der Erfüllung der Kundenbestellung nach Bestätigung durch das Unternehmen fortbestehen sollen, gelten über eine solche Kündigung, Stornierung oder Erfüllung hinaus weiterhin. Der Verzicht des Unternehmens auf Durchsetzung eines Rechtsmittels wegen Vertragsbruch des Kunden stellt keinen Verzicht auf Rechtsmittel bei künftigen Vertragsverletzungen dar. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Rechten an Dritte, und keine dritte Partei hat das Recht, Bestimmungen dieses Vertrags einzuklagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen (und, wo zutreffend, die Wirksamkeit des restlichen Teils der fraglichen Bestimmung) nicht berührt. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für Informationszwecke bestimmt und die englische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Auslegungsfragen hinsichtlich der deutschen und englischen Vertragstexte maßgeblich.

Life Safety Systems GmbH, Rottannenweg 43, 68305 Mannheim, Deutschland

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