Ihre Sicherheit
ist unser Auftrag.
Gaswarngeräte können nur dann Leben retten und für die Sicherheit Ihrer Maschinen und Anlagen sorgen, wenn Sie sicher sein können, dass diese im Ernstfall funktionieren.
Der Arbeitskreis „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase“ hat im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Oktober 2023 die Inhalte der Merkblätter T 021/T 023 auf den neusten Stand gebracht.
Danach sollten die Geräte in definierten Intervallen und von besonders unterwiesenen oder befähigten Personen, kontrolliert werden.
Unser geschultes Servicepersonal mit der Qualifikation „befähigte Person“ erfüllt alle diese Vorgaben und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir richten uns bei der Durchführung der regelmäßigen Wartungen nach Ihrem Sicherheitskonzept oder nach den folgenden Empfehlungen der Berufsgenossenschaft.

Ortsfeste Gawarnanlagen
Kontrollart | Intervalle |
---|---|
Sichtkontrolle | 1 Monat |
Funktionskontrolle | 4 Monate für Ex, Tox, O₂ |
Systemkontrolle | 1 Jahr |
Aufzeichnung | 3 Jahre |
Tragbare Gaswarngeräte
Kontrollart | Intervalle |
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Sichtkontrolle & Bump Test | Vor jeder Arbeitsschicht, bei Mehrschichtbetrieb einsatztäglich; zeitnah zum Einsatz |
Funktionskontrolle | 4 Monate für Ex, Tox, O₂ |
Systemkontrolle | 1 Jahr |
Aufzeichnung | 3 Jahre |
Unser Service.
Nehmen auch Sie unser Servicepaket in Anspruch, welches speziell darauf ausgerichtet ist, Ihnen und den zuständigen Mitarbeiter bei Ihnen am Standort Zeit und Aufwand zu ersparen. Konzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft, während wir für einen reibungslosen Betrieb Ihrer Gaswarnsysteme sorgen.
- Wir kontaktieren Sie im vereinbarten Wartungsintervall
- Wir beschaffen alle benötigen Ersatzteile
- Wir übernehmen die ordnungsgemäße Dokumentation & lückenlose Archivierung der Wartungsprotokolle
- Wir bieten Ihnen personalisierte Lagerplätze an

Wartungsanfrage
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